Gesetze / Zuteilungsverordnung 2020

ZuV 2020

§ 12 Zuteilungsregel für Steamcracking-Prozesse

Abweichend von § 9 Absatz 2 Nummer 1 berechnet sich die vorläufige jährliche Anzahl Berechtigungen, die einem Zuteilungselement mit Produkt-Emissionswert für die Herstellung chemischer Wertprodukte zuzuteilen sind, nach Maßgabe von Anhang 1 Teil 1.

§ 11 § 13